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Vater bezeichnet einen männlichen Elternteil eines Menschen; seine Vaterschaft kann sich auf einen, zwei oder alle drei Teilbereiche der Elternschaft beziehen:

  • der biologische Vater war der Erzeuger der männlichen Keimzelle Sperma für die Zeugung des Menschen, er ist mit ihm blutsverwandt
  • der rechtliche Vater hat Elternrechte und -pflichten und trägt die rechtliche Verantwortung für den Menschen, auch im Falle seiner Adoption durch ihn
  • der soziale Vater übernimmt persönliche Verantwortung und umsorgt den Menschen.

Ein Mensch kann folglich mehr als nur einen Vater haben. In modernen Kleinfamilien werden alle drei Bereiche der Vaterschaft in der Regel vom Ehe- Partner der Mutter wahrgenommen, aber es gibt auch andere Formen der Elternschaft, beispielsweise alleinerziehender Vater, Stiefvater eines Stiefkindes, Vater in einer gleichgeschlechtlichen Ehe, Pflegevater für ein Pflegekind oder nur biologischer Samenspender.

Wortherkunft

Das Wort „Vater“ gehört, wie viele andere Verwandtschaftsbezeichnungen auch, zu den ältesten Teilen des Wortschatzes und geht