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Ein Gericht im 13. Jahrhundert von richten im Sinne von „anrichten“, „herrichten“ gebildet ist eine angerichtete bzw. zubereitete Speise. Es besteht üblicherweise aus mehreren, meist gegarten Zutaten. Traditionelle, nach Rezept gekochte Gerichte tragen meist einen festen Namen.

Abgeleitete Begriffe sind z. B. das Hauptgericht als zentraler Bestandteil eines mehrgängigen Menüs zwischen Vorspeisen und Nachspeisen, das Nationalgericht als typisches „Lieblingsgericht“ eines Landes, das häufig auch als Spitzname für dessen Bewohner verwendet wird z. B. „Krauts“ von Sauerkraut von Briten für Deutsche oder „Spaghettis“ von Deutschen für Italiener, oder das Tellergericht als ein Gericht, das portioniert auf einem Teller serviert wird. Das Stammgericht oder Stammessen bezeichnet ein ständig angebotenes Gericht in einer Gaststätte, also die Spezialität des Hauses, im Unterschied zum wechselnden Tagesgericht. „Mein Stammgericht“ wird oft für das persönliche Lieblingsgericht Leibgericht verwendet …